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KRUGCONSULT KG Steuerberatungsgesellschaft
StB Norbert R. Krug
Euskirchener Str. 52
53121 Bonn

Telefon: 0228 91 41 00
Fax: 0228 91 41 029
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Vereine und Stiftungen

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und privat­rechtlichen Stiftungen. Da dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet zunehmend zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung führt und nicht zuletzt in Betriebsprüfungen bis Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann, haben wir uns für die Beratung auf diesem Rechtsgebiet besonders spezialisiert. Nehmen Sie unsere Beratungstätigkeit auf diesem Gebiet in Anspruch.

Beratungsschwerpunkte


  • Rechtsformen im Gemein­nützigkeitsrecht
  • Steuerrecht, Steuererklärungen, Rechnungswesen, E-Bilanzen
  • umsatzsteuerliche Besonderheiten im Gemein­nützigkeitsrecht
  • Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen (Sphären)
  • Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
  • Mittelverwendung und Wiederaufleben der zeitnahen Mittelverwendung
  • Verlustsituation und schädliche Mittelverwendung
  • Rücklagenbildung
  • tatsächliche Geschäftsführung
  • Haftung der Vereinsvorstände
  • Spendenabzug, Spendenhaftung
  • Stiftungen





Steuerberatung im Gemein­nützigkeitsrecht | KRUGCONSULT für Vereine & Stiftungen

Die steuerliche Beratung von Vereinen und Stiftungen gehört zu einem der Tätigkeits­schwerpunkte unserer Steuerberatungs­gesellschaft KRUGCONSULT. Das Gemein­nützigkeitsrecht greift für NonProfit Organisationen, privatrechtlichen Stiftungen und Vereine. Zudem birgt dieses Rechtsgebiet viele Sonderheiten und bedarf einer speziellen Beratung.

Die Steuerberater von KRUGCONSULT sind versiert im Gemein­nützigkeitsrecht und mit diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet vertraut.
Wir beraten Ihren Verein oder Ihre Stiftung hinsichtlich der Finanzverwaltung, der tatsächlichen Geschäftsführung, der Haftung und weiterer Punkte unter der Berücksichtigung und Einhaltung des Gemein­nützigkeitsrecht.

Haben Sie Fragen zur Besteuerung von Spenden? Wir von KRUGCONSULT führen Sie und Ihren Verein bzw. Ihre Stiftung sicher und gewinnorientiert durch die Besonderheiten, die das Gemein­nützigkeitsrecht zu bieten hat.


Für welche Rechtsformen greift das Gemein­nützigkeitsrecht?

Nach dem deutschen Gemein­nützigkeitsrecht sind die Rechtsträger gGmbH, gAG, Genossenschaften, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, eingetragene und nicht eingetragene Vereine sowie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen eine gemeinnützige Körperschaft und unterliegen somit einer besonderen Besteuerung.

Weiter kommen den oben genannten Rechtsformen nach dem in Deutschland geltenden Gemein­nützigkeitsrecht umfassende Privilegien hinsichtlich der Besteuerung und rechtlichen Einschränkungen zu Gute. Beispielsweise unterliegen diese Rechtsformen weder der Köperschafts- noch der Gewerbesteuer. Auch von der Grundsteuer ist eine gemeinnützige Organisation befreit.

Auch wenn die Organisation, der Verein oder die Stiftung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe aufweist, sind diese nach dem Gemein­nützigkeitsrecht anders steuerlich zu betrachten als profit­orientierte Unternehmen oder Privatpersonen.

Wir von KRUGCONSULT sind Ihr Partner im Gemein­nützigkeitsrecht und für die steuerliche Beratung von Vereinen und Stiftungen. Ganz gleich, ob Sie einen lang-bestehender Verein oder eine neugegründete Stiftung vertreten – wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform und begleiten Sie bei der gemeinnützigen Konzepterstellung.

Damit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Sie fortwährend besteht, berät KRUGCONSULT Sie umfassend in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und Tätigkeitsbereichen. Neben der Gründungsberatung sind wir von KRUGCONSULT außerdem Ihr verlässlicher Partner für laufende gemeinnützige Geschäftsbetriebe. Sollte Ihnen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen, sind wir Ihr Fels in der Brandung und setzen uns für Sie ein.



Gemeinnützigkeit & KRUGCONSULT - mit uns profitieren Sie von Ihren steuerbegünstigten Vorteilen als Verein oder Stiftung

Wir kennen uns im Gemein­nützigkeitsrecht und mit allen steuerlichen Besonderheiten aus. Wir klären Sie über die Haftung des Vereins­vorstandes und die tatsächliche Geschäftsführung Ihrer Stiftung detailliert auf und zeigen Ihnen die Abgrenzungen von Tätigkeitsbereichen auf.

Spenden und weitere finanzielle Verwaltungen unterliegen bei Vereinen und Stiftungen einer gesonderten Regelung – KRUGCONSULT ist auf das Rechnungs­wesen, Bilanzierungen, Rücklagen­bildungen, Mittel­verwendungen und mehr spezialisiert und bietet Ihnen auf dem Gebiet hoch qualifizierte Beratungs­tätigkeiten an.

Profitieren Sie von unserer Expertise und nehmen Sie unser breites Dienstleistungs­spektrum hinsichtlich der Beratung für Vereine und Stiftungen in Anspruch.

Wir legen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandaten und würden uns freuen Sie schon bald in unserer Steuerberatungs­gesellschaft in Bonn begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit unseren fachversierten Kooperationspartnern setzt KRUGCONSULT sich für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Interessen ein.

Bei KRUGCONSULT werden Sie zuverlässig, individuell, effizient und leistungsorientiert beraten. Realisieren Sie als Verein oder Stiftung innovative Strategien, die der Gemeinnützigkeit wirklich nutzen. Nehmen Sie alle Vorteile, die Ihnen als gemeinnütziger Verein und Stiftung geboten werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlagen und mit unserer Beratungstätigkeit und in Anspruch.





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